Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
Marco Henchen
Wiesgartenstraße 5
55278 Mommenheim
Deutschland
Kontakt
Telefon: 0173 2048624
E-Mail: kontakt@marcohenchen.de
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Angaben
Ich führe die Bezeichnung: von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk. Außerdem bin ich Meister im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk. Beide Bezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Die Sachverständigentätigkeit übe ich nebenberuflich aus.
Bestellende und aufsichtführende Körperschaft
Handwerkskammer Rheinhessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Dagobertstraße 2, 55116 Mainz
Telefon: +49 6131 9992-0
E-Mail: info@hwk.de
www.hwk.de (öffnet in neuem Fenster)
Rechtsgrundlage der Bestellung
Meine öffentliche Bestellung und Vereidigung beruht auf § 91 Abs. 1 Nr. 8 der Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit den §§ 36 und 36a der Gewerbeordnung (GewO) sowie auf der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Rheinhessen.
Berufsrechtliche Regelungen und wo sie zugänglich sind
- Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Rheinhessen: als PDF bei der Handwerkskammer (öffnet in neuem Fenster)
- Handwerksordnung (HwO): gesetze-im-internet.de/hwo (öffnet in neuem Fenster)
- Gewerbeordnung (GewO): gesetze-im-internet.de/gewo (öffnet in neuem Fenster)
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) bei gerichtlichen Aufträgen: gesetze-im-internet.de/jveg (öffnet in neuem Fenster)
- Allgemeine Informationen der Kammer zum Sachverständigenwesen: hwk.de/sachverstaendige (öffnet in neuem Fenster)
Wesentliche Merkmale meiner Leistung
Ich erstatte Gutachten und Stellungnahmen zu Leistungen und Tätigkeiten des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks und zu deren Wert (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 DL-InfoV). Im Einzelnen biete ich an:
- Gutachten im Auftrag von Gerichten
- Privatgutachten für Auftraggeber, Bauherren, Handwerksbetriebe und Versicherungen
- Stellungnahmen vor Ort
- klärende Gespräche zwischen den Beteiligten
Ich arbeite unabhängig, weisungsfrei, unparteiisch und höchstpersönlich. Gutachten über Objekte oder Leistungen meines Arbeitgebers erstatte ich nicht. Auch sonstige Aufträge, bei denen meine Unabhängigkeit nicht gewahrt wäre, nehme ich nicht an. Bauleistungen führe ich nicht aus, eine Bauleitung übernehme ich nicht.
Vergütung
Für Gutachten im Auftrag von Gerichten richtet sich meine Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Für alle übrigen Aufträge gilt eine schriftliche Honorarvereinbarung, die vor Beginn der Tätigkeit geschlossen wird. Einen im Voraus festgelegten Preis gibt es nicht, weil Umfang und Aufwand vom Einzelfall abhängen. Auf Anfrage teile ich Ihnen vor Auftragserteilung die Einzelheiten der Berechnung oder einen Kostenvoranschlag mit (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 DL-InfoV).
Verbraucherstreitbeilegung
Ich bin nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bildnachweis
Alle Fotografien auf dieser Website sind privat entstanden. Ein Fotograf wurde nicht beauftragt. Die Rechte an den Aufnahmen liegen bei mir. Logo und Wort-Bild-Zeichen: Marco Henchen.
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Stand: August 2026