Kompetenz.Neutralität.Sicherheit.
Von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk.
Leistungen
Klarheit, wo Meinungen auseinandergehen.
Von der gerichtlich beauftragten Begutachtung bis zum klärenden Gespräch auf der Baustelle – jede Leistung folgt demselben Anspruch: sachlich, nachvollziehbar, unabhängig.
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01
Gerichtsgutachten
Begutachtung im gerichtlichen Auftrag – im selbständigen Beweisverfahren ebenso wie im Hauptsacheverfahren. Die Fragen des Beweisbeschlusses werden systematisch abgearbeitet und die Befunde nachvollziehbar dargestellt.
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02
Privatgutachten
Gutachten zu Schäden, Mängeln und Ausführungsfehlern – für Bauherren, Handwerksbetriebe, Unternehmen und Versicherungen. Eine belastbare Grundlage für Ihre weitere Entscheidung.
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03
Stellungnahmen vor Ort
Ortstermine auf der Baustelle mit fachlicher Einordnung und Dokumentation des Ist-Zustands – wenn eine Entscheidung nicht bis zum vollständigen Gutachten warten kann.
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04
Klärende Gespräche
Auf Wunsch beider Seiten nehme ich den Sachverhalt gemeinsam mit Handwerksbetrieb und Bauherrschaft auf und ordne ihn fachlich ein. Ich vertrete dabei keine Partei und gebe keine rechtliche Bewertung ab.
Über mich
Unabhängig. Objektiv.
Aus der Praxis für die Praxis.
Meine Leidenschaft für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk begann bereits in jungen Jahren. Im elterlichen Handwerksbetrieb sammelte ich erste praktische Erfahrungen, absolvierte meine Ausbildung und legte anschließend die Meisterprüfung ab.
Heute bin ich in der Anwendungstechnik eines Bauchemieherstellers tätig. Dort berate ich Verarbeiter, Planer und Fachhändler und vermittle aktuelles Fachwissen in Theorie und Praxis. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildung halte ich meinen Kenntnisstand zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik aktuell.
Im Juni 2026 hat mich die Handwerkskammer Rheinhessen für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk öffentlich bestellt und vereidigt.
Als Sachverständiger verbinde ich langjährige handwerkliche Erfahrung mit technischer Expertise aus der Anwendungstechnik. Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Nachvollziehbarkeit sind für mich dabei nicht Anspruch, sondern Amtspflicht – gegenüber Gerichten, Versicherungen, Unternehmen und privaten Auftraggebern gleichermaßen.
Meine Sachverständigentätigkeit übe ich unabhängig von meiner hauptberuflichen Anstellung aus.
„Sachverstand schafft Klarheit. Klarheit schafft Entscheidungen.“ Marco Henchen
- Bestellung Öffentlich bestellt und vereidigt seit Juni 2026
- Bestellungskörperschaft Handwerkskammer Rheinhessen
- Qualifikation Meister im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk
- Fachlicher Hintergrund Anwendungstechnik in der Bauchemie
Ablauf
In vier Schritten zur belastbaren Grundlage.
Damit von Anfang an klar ist, wie ein Auftrag abläuft – vom ersten Kontakt bis zum fertigen Gutachten.
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Auftrag
Bei privaten Aufträgen schildern Sie mir Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail. Wir klären dann den Umfang und treffen eine Honorarvereinbarung. Gerichtliche Aufträge erreichen mich über den Beweisbeschluss des Gerichts.
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Ortstermin
Ich lade alle Beteiligten und nehme den Sachverhalt vor Ort auf. Bei gerichtlichen Aufträgen lade ich nach Maßgabe des Beweisbeschlusses alle Parteien und ihre Bevollmächtigten, damit der Ortstermin parteiöffentlich stattfindet.
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Untersuchung
Befundaufnahme, Fotodokumentation und – wo erforderlich – technische Prüfungen. Bewertungsmaßstab sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die einschlägigen DIN-Normen und Fachmerkblätter.
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Ergebnis
Das schriftliche Gutachten bzw. die Stellungnahme geht an den Auftraggeber – bei gerichtlichen Aufträgen an das Gericht – mit klarer Bewertung, Ursachenzuordnung und nachvollziehbarer Begründung.
Anfrage
Sie benötigen ein Gutachten oder eine fachkundige Einschätzung?
Schildern Sie mir Ihren Fall. Ich melde mich zeitnah zurück und sage Ihnen offen, ob der Sachverhalt in mein Bestellungsgebiet fällt.
Kontakt
Sprechen wir über Ihren Fall.
Telefonisch erreichen Sie mich am schnellsten. Unterlagen, Beweisbeschlüsse und Fotodokumentationen senden Sie mir bitte per E-Mail.
Die Vergütung richtet sich bei gerichtlichen Aufträgen nach dem JVEG, bei privaten Aufträgen nach schriftlicher Honorarvereinbarung. Die Berechnungsgrundlage teile ich Ihnen vor Auftragserteilung mit.
- Telefon 0173 2048624
- E-Mail kontakt@marcohenchen.de
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Anschrift Marco Henchen
Wiesgartenstraße 5
55278 Mommenheim