Kompetenz.Neutralität.Sicherheit.

Von der Handwerks­kammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sach­verständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaik­leger­handwerk.

Porträt von Marco Henchen, von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk

Leistungen

Klarheit, wo Meinungen auseinandergehen.

Von der gerichtlich beauftragten Begutachtung bis zum klärenden Gespräch auf der Baustelle – jede Leistung folgt demselben Anspruch: sachlich, nachvollziehbar, unabhängig.

  • 01

    Gerichtsgutachten

    Begutachtung im gerichtlichen Auftrag – im selbständigen Beweisverfahren ebenso wie im Hauptsacheverfahren. Die Fragen des Beweisbeschlusses werden systematisch abgearbeitet und die Befunde nachvollziehbar dargestellt.

  • 02

    Privatgutachten

    Gutachten zu Schäden, Mängeln und Ausführungsfehlern – für Bauherren, Handwerksbetriebe, Unternehmen und Versicherungen. Eine belastbare Grundlage für Ihre weitere Entscheidung.

  • 03

    Stellungnahmen vor Ort

    Ortstermine auf der Baustelle mit fachlicher Einordnung und Dokumentation des Ist-Zustands – wenn eine Entscheidung nicht bis zum vollständigen Gutachten warten kann.

  • 04

    Klärende Gespräche

    Auf Wunsch beider Seiten nehme ich den Sachverhalt gemeinsam mit Handwerksbetrieb und Bauherrschaft auf und ordne ihn fachlich ein. Ich vertrete dabei keine Partei und gebe keine rechtliche Bewertung ab.

Über mich

Unabhängig. Objektiv.
Aus der Praxis für die Praxis.

Meine Leidenschaft für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk begann bereits in jungen Jahren. Im elterlichen Handwerksbetrieb sammelte ich erste praktische Erfahrungen, absolvierte meine Ausbildung und legte anschließend die Meisterprüfung ab.

Heute bin ich in der Anwendungstechnik eines Bauchemieherstellers tätig. Dort berate ich Verarbeiter, Planer und Fachhändler und vermittle aktuelles Fachwissen in Theorie und Praxis. Durch regelmäßige Fort- und Weiterbildung halte ich meinen Kenntnisstand zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik aktuell.

Im Juni 2026 hat mich die Handwerkskammer Rheinhessen für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk öffentlich bestellt und vereidigt.

Als Sachverständiger verbinde ich langjährige handwerkliche Erfahrung mit technischer Expertise aus der Anwendungstechnik. Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Nachvollziehbarkeit sind für mich dabei nicht Anspruch, sondern Amtspflicht – gegenüber Gerichten, Versicherungen, Unternehmen und privaten Auftraggebern gleichermaßen.

Meine Sachverständigentätigkeit übe ich unabhängig von meiner hauptberuflichen Anstellung aus.

„Sachverstand schafft Klarheit. Klarheit schafft Entscheidungen.“ Marco Henchen
Von Marco Henchen erstattetes Gutachten mit Unterschrift und dem Rundstempel des von der Handwerkskammer Rheinhessen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk
  • Bestellung Öffentlich bestellt und vereidigt seit Juni 2026
  • Bestellungskörperschaft Handwerkskammer Rheinhessen
  • Qualifikation Meister im Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk
  • Fachlicher Hintergrund Anwendungstechnik in der Bauchemie

Ablauf

In vier Schritten zur belastbaren Grundlage.

Damit von Anfang an klar ist, wie ein Auftrag abläuft – vom ersten Kontakt bis zum fertigen Gutachten.

  1. Auftrag

    Bei privaten Aufträgen schildern Sie mir Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail. Wir klären dann den Umfang und treffen eine Honorarvereinbarung. Gerichtliche Aufträge erreichen mich über den Beweisbeschluss des Gerichts.

  2. Ortstermin

    Ich lade alle Beteiligten und nehme den Sachverhalt vor Ort auf. Bei gerichtlichen Aufträgen lade ich nach Maßgabe des Beweisbeschlusses alle Parteien und ihre Bevollmächtigten, damit der Ortstermin parteiöffentlich stattfindet.

  3. Untersuchung

    Befundaufnahme, Fotodokumentation und – wo erforderlich – technische Prüfungen. Bewertungsmaßstab sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die einschlägigen DIN-Normen und Fachmerkblätter.

  4. Ergebnis

    Das schriftliche Gutachten bzw. die Stellungnahme geht an den Auftraggeber – bei gerichtlichen Aufträgen an das Gericht – mit klarer Bewertung, Ursachenzuordnung und nachvollziehbarer Begründung.

Anfrage

Sie benötigen ein Gutachten oder eine fachkundige Einschätzung?

Schildern Sie mir Ihren Fall. Ich melde mich zeitnah zurück und sage Ihnen offen, ob der Sachverhalt in mein Bestellungsgebiet fällt.

Kontakt aufnehmen

Kontakt

Sprechen wir über Ihren Fall.

Telefonisch erreichen Sie mich am schnellsten. Unterlagen, Beweisbeschlüsse und Fotodokumentationen senden Sie mir bitte per E-Mail.

Die Vergütung richtet sich bei gerichtlichen Aufträgen nach dem JVEG, bei privaten Aufträgen nach schriftlicher Honorarvereinbarung. Die Berechnungsgrundlage teile ich Ihnen vor Auftragserteilung mit.